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Um 1500 war sie in der Schweiz in der Hand der herrschenden Schicht und bereits durch zahlreiche Mandate und Erlasse geregelt. Es wurden Jagdverbote und Schonzeiten erlassen, und mit der Entwicklung der Feuerwaffen der Einsatz gewisser Waffen und Hilfsgeräte reglementiert. Mit dem Zusammenbruch des Ancien Régime (um 1798), das bereits Jägerkammern und die Wildhut gekannt hatte, vollzogen sich grundlegende Änderungen im Jagdwesen. Mit deren Demokratisierung nahm der Druck auf die Wildbestände stark zu, so dass ab 1803 die Kantone gesetzgeberisch eingriffen. Ab 1876 wurde mit dem ersten Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz gesamtschweizerisch eine Grundlage geschaffen, die die noch heute gültige Aufteilung in die Patent- (Lizenz-) und die Revier- (Pacht-)jagd vorsah. Das 20. Jahrhundert war gekennzeichnet durch schrittweise Einschränkungen der Jagd, den dramatischen Rückgang natürlicher Lebensräume, aber auch durch das Erstarken der Schalenwildbestände sowie die Einwanderung und Wiederansiedlung ausgerotteter Arten. |
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